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Rechtliche Grundlagen

Parallel mit der Anmeldung oder kurz vorher, sollte eine Beschlussfassung nach § 37 Abs. 6 BetrVG in Eurem Betriebsratsgremium und die Unterrichtung des Arbeitgebers erfolgen. 

Auf dieser Seite gibt es nähere Informationen zum Thema Kostenübernahme von Seminaren. 

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