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Schulungsanspruch und Freistellung
Mitglieder des Betriebsrats können nach § 37 Abs. 6 BetrVG an Seminaren teilnehmen. Auch für JugendvertreterInnen, SchwerbehindertenvertreterInnen (SGB IX), Wirtschaftsausschuss- und Aufsichtsratsmitgliedern besteht bei bestimmten Seminaren ein Anspruch.
Auf dieser Seite findet Ihr weitere Informationen und ausgearbeitete Vordrucke für den Arbeitgeber.
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